Allgemeine Vermittlungsbedingungen
A. Allgemeine Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
2.
Vertragsschluss und gesetzliche Vorschriften
3. Vertragsinhalt
4. Einbeziehung von
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und sonstigen
Leistungsträger
5. Mängelanzeigen
6. Rücktritt/Umbuchung und Stornierung
des vermittelten (Reise-)Vertrags
7. Zahlungen und Inkasso
8. Serviceentgelte
9.
Versicherungen
10. Ihre Mitwirkungspflichten als Kunde
11. Haftung
12.
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
B. Besondere
Vermittlungsbedingungen für Pauschalreisen
1. Zahlungen
2.
Mängelanzeigen
C. Besondere Vermittlungsbedingungen für verbundene
Reiseleistungen
1. Zahlungen
2. Serviceentgelte
D. Besondere
Vermittlungsbedingungen für Flug-Einzelleistungen; auch als Bestandteil einer verbundenen
Reiseleistung
1. Serviceentgelte
2. Ausstellung und Versand von
Flugtickets
3. Identität der Fluggesellschaft
4. Weitere gesetzliche Vorschriften
Vorbemerkung
Liebe Kunden,
mit Freude buchen wir Ihnen Ihren Urlaub, die schönste Zeit des Jahres. Wir
vermitteln Ihnen dazu gerne eine Pauschalreise eines Reiseveranstalters oder aber auch nur eine
Hotelunterkunft oder einen einzelnen Flug bzw. eine Kombination.
Beachten Sie bitte, dass wir
bei jeder Buchung nur als Vermittler auftreten und der oder die Verträge jeweils zwischen Ihnen
und dem Reiseveranstalter (bei einer Pauschalreise) oder dem einzelnen Leistungsträger (bei
einer Einzelleistung oder bei verbundenen Reiseleistungen) zustande kommen. Dafür gelten die
Ihnen bekannten Reise-, Unterbringungs-, Miet- oder Beförderungsbedingungen Ihrer
Vertragspartner.
Bitte schenken Sie auch den nachstehenden Erläuterungen zu wichtigen
regelmäßig verwendeten Begriffen Beachtung:
Reiseveranstalter | ist, wer – mindestens – zwei im Voraus bestimmte verschiedene Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im Voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden Sie als Reisender und der Reiseveranstalter der von Ihnen gebuchten Reise. |
Vermittler | ist derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Wir sind der Vermittler. |
Leistungsträger | bezeichnet denjenigen, der eine einzelne touristische Leistung erbringt, also z.B. das Hotel, die Fluggesellschaft, der Mietwagenanbieter etc. |
Reisevertragsrecht | ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise. Es regelt das Verhältnis zwischen dem Ihnen als Reisenden und dem Reiseveranstalter oder dem einzelnen Leistungsträger einer Einzelleistung. |
Verbundene Reiseleistungen | liegen vor, wenn Sie über uns als Vermittler zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise buchen, jedoch separate Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgen entstehen, entweder bei einem Kontakt mit uns als Vermittler oder durch Vertragsschluss innerhalb von 24 Stunden durch gezielte Vermittlung der zweiten Leistung durch uns als Reisevermittler. |
Einzelleistung | ist eine einzelne touristische Leistung, wie z.B. ein Hotel, ein Mietwagen oder ein Flug, die durch uns als Vermittler vermittelt wurde und bei der ein Vertrag mit dem vermittelten Leistungsträger zustande kommt. |
Die nachfolgendenallgemeinen und besonderen Vermittlungsbedingungengelten
für unsere Vermittlungsleistungen im Rahmen der Vermittlung von
•
Pauschalreisen,
• verbundenen Reiseleistungen
• und
Einzelleistungen.
A. Allgemeine Vermittlungsbedingungen
1.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen finden
ausschließlich Anwendung, wenn wir als Vermittler von Pauschalreisen, verbundenen
Reiseleistungen oder Einzelleistungen auftreten. Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt
sich dann auf die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Pauschalreisen, verbundenen
Reiseleistungen oder Einzelleistungen gemäß diesen Vermittlungsbedingungen und den
gesetzlichen Vorschriften.
2. Vertragsschluss und gesetzliche
Vorschriften
2.1. Sie können uns damit beauftragen, Ihnen eine Pauschalreise,
verbundenen Reiseleistungen oder sonstige Einzelleistung, die von einem dritten Anbieter erbracht
wird, zu vermitteln. An Ihren erteilten Vermittlungsauftrag sind Sie gebunden. Um uns einen solchen
Auftrag zu erteilen, müssen Sie zum Zeitpunkt des Auftrags mindestens 18 Jahre alt
sein.
2.2. Mit der Annahme Ihres Vermittlungsauftrags durch uns als Vermittler kommt zwischen
Ihnen und uns ein Vertrag über die Vermittlung von (Reise-) Leistungen in Gestalt einer
Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung zustande.
2.3. Auftrag und Annahme
bedürfen keiner bestimmten Form. Erteilen Sie uns den Auftrag auf elektronischem Weg (z.B. per
E-Mail oder über unsere Website), so bestätigen wir Ihnen den Eingang des Auftrags
unverzüglich auf elektronischem Weg („Eingangsbestätigung“). Die
Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags
dar.
2.4. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich, soweit dem nicht zwingende
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen
Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der
§§ 675, 631 ff. BGB und der §§ 651a ff. BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB, soweit
diese auf den Vermittlungsauftrag Anwendung finden.
3.
Vertragsinhalt
3.1. Gemäß diesen Vermittlungsbedingungen
übernehmen wir den Vermittlungsauftrag und stellen auf Ihren Wunsch hin die Buchungsanfrage
beim jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger.
3.2. Ohne ausdrückliche
Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten
Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
3.3. Soweit nicht eine ausdrückliche
Vereinbarung mit Ihnen vorliegt, übernehmen wir als Reisevermittler bezüglich
Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der
Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich
Auskünften über die Verfügbarkeit der zu vermittelnden Leistungen keine
Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
3.4. Sonderwünsche zu Ihren gebuchten
(Reise-) Leistungen in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung
nehmen wir nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger
entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, haben wir für die
Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder
Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die von uns an den
Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zu übermittelnde Buchungserklärung durch Sie
als Kunden. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch
ausdrückliche Bestätigung des Veranstalters bzw. Leistungsträgers zum Inhalt der
vertraglichen Verpflichtungen des Veranstalters bzw. Leistungsträgers werden.
4.
Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und sonstigen
Leistungsträger
4.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und
dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und
die AGB des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers. Diese AGB werden in den einzelnen
Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Darin können z. B.
Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und
Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein.
4.2. Sie verpflichten sich,
sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese
durch Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis Ihnen auf
diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB können Sie
sich nicht berufen.
4.3. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei
Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen
Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen allgemeinen
Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen („ABB“).
5.
Mängelanzeigen
5.1. Hinsichtlich Ihrer Mängelanzeigen bzgl. Mängel
der der durch uns vermittelnden Pauschalreise verweisen wir auf unsere besonderen
Vermittlungsbedingungen für Pauschalreisen unter Ziffer C.2 dieser Bedingungen.
5.2.
Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns
ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede
Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns
möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer
Haftung.
6. Rücktritt/Umbuchung und Stornierung des vermittelten
(Reise-)Vertrags
6.1. Rücktritt, Umbuchung und Stornierung und Haftung
richten sich nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters/Anbieters und nach den
gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Rücktritt/Umbuchung und/oder Stornierung müssen
gegenüber dem jeweiligen Leistungsanbieter erklärt werden. Sie können jedoch auch uns
mit der Übermittlung der entsprechenden Erklärung beauftragen. Sie sind verpflichtet,
jeden Wunsch nach Umbuchung und/oder Stornierung schriftlich zu erklären. Vor Eingang Ihrer
schriftlichen Anfrage können wir weder die Umbuchung noch die Stornierung einer gebuchten Reise
veranlassen. Eine telefonische oder mündliche erklärte Stornierung oder Umbuchung ist nur
möglich, wenn dies in den Vertragsbedingungen des entsprechenden Leistungserbringers vorgesehen
ist. Telefonische Umbuchungen und/oder Stornierungen werden durch uns im Anschluss per E-Mail
bestätigt. Sie sind verpflichtet, in diesem Zusammenhang auftretende eventuelle Unstimmigkeiten
uns unverzüglich mitzuteilen.
6.3. Wir erheben in der Regel keine eigenen
Servicegebühren oder Bearbeitungsentgelte für Rücktritt / Umbuchung und /oder
Stornierung. Wenn wir Servicegebühren oder Bearbeitungsentgelte erheben, informieren wir sie
vor der Buchung darüber. Generell ausgenommen hiervon ist der Rücktritt / die Umbuchung
und /oder die Stornierung von nicht im Zusammenhang mit einer Pauschalreise gebuchten
Flugbeförderungsleistungen („Nur-Flug-Buchung“). Hier erheben wir ggfs. eigene
Servicegebühren oder Bearbeitungsentgelte (siehe dazu Ziffer D. dieser AGB)
7.
Zahlungen und Inkasso
7.1. Soweit wir (Reise-) Leistungen in Gestalt einer
Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung in Rechnung stellen und
diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des
jeweiligen Veranstalters bzw. des Leistungsträgers. Unberührt bleiben davon die Rechte zur
Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.
7.2. Die Zahlungsfristen und sonstigen
Zahlungsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw.
Leistungsträgers.
7.3. Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei
Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an Sie weiter zu berechnen.
7.4. Ergänzend
verweisen wir
• für die Zahlung bei Vermittlung von Pauschalreisen auf Ziffer
B;
• für die Zahlung bei Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen auf Ziffer
C;
• für die Zahlung bei Vermittlung von reinen Flug-Einzelleistungen auf Ziffer
D.
8. Serviceentgelte
8.1. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir für
einzelne Vermittlungsleistungen ein gesondertes Serviceentgelt erheben.
8.2. Hinsichtlich
eventuell durch uns erhobener Serviceentgelte
• bei der Vermittlung von Pauschalreisen
weisen wir auf die besonderen Vermittlungsbedingungen unter Ziffer B. hin.
• bei der
Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen weisen wir auf die besonderen Vermittlungsbedingungen
unter Ziffer C hin;
• bei der Vermittlung von reinen Flug-Einzelleistungen weisen wir auf
die besonderen Vermittlungsbedingungen unter Ziffer D hin.
9.
Versicherungen
9.1. Wir weisen auf die Möglichkeit und Notwendigkeit des
Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere
• einer
Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
• einer
Reisegepäckversicherung,
• einer Auslandskrankenversicherung oder
• einer
Reiseabbruchversicherung.
9.2. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der
Eignung einer der genannten oder weiteren Versicherungen obliegt ausschließlich Ihnen als
Kunden.
10. Ihre Mitwirkungspflichten als Kunde
10.1. Sie sind
verpflichtet, die Ihnen von uns übergebenen Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten
Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers, insbesondere Buchungs- und Reisebestätigungen,
Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf
Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und
dem Vermittlungsauftrag, zu überprüfen.
10.2. Über erkennbare Fehler,
Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten haben Sie uns unverzüglich zu
unterrichten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung
unsererseits eines hieraus Ihnen entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen über
die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen
sein.
11. Haftung
11.1. Wir haften nicht für die Erbringung der
vermittelten (Reise-) Leistung in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder
Einzelleistung, sondern nur dafür, dass die Vermittlung einer solchen (Reise-) Leistung in
Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung mit der erforderlichen
Sorgfalt vorgenommen wird.
11.2. Die einzelnen Angaben zu den (Reise-) Leistungen in Gestalt
einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung beruhen auf den Angaben der
Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger. Diese stellen keine Zusicherung von unserer Seite dar.
Sämtliche von uns präsentierten (Reise-) Leistungen in Gestalt einer Pauschalreise,
verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht
für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit
uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und
branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das
Kennen müssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beschränkt.
11.3. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften
im Rahmen des Gesetzes haften wir für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und
die korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter
Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer
Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde bzw. es eine ausdrückliche gesetzliche Informationspflicht
besteht.
11.4. Eine etwaige eigene Haftung von uns als Reisevermittler aus § 651x BGB oder
der schuldhaften Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen
unberührt
11.5. Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust,
Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
12.
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
12.1. 1.1. Wir
sind nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
verpflichtet und nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
auch nicht teil.
12.2. Für alle Verträge über Pauschalreisen oder
Einzelleistungen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, weisen wir auf die
europäische Online-Streitbeilegungs-Plattformhttp://ec.europa.eu/consumers/odrhin.
B. Besondere Vermittlungsbedingungen für Pauschalreisen
1.
Serviceentgelte
Vermitteln wir Ihnen eine Pauschalreise, erheben wir kein
Serviceentgelt für die Vermittlung von Leistungen, die Bestandteil der Pauschalreise sind. Dies
gilt nach Ziffer 6.3 auch für Rücktritt / Umbuchung und /oder Stornierung einer
Pauschalreise. Handelt es sich um Leistungen die nicht Leistungsbestandteil der Pauschalreise sind
(z.B. Sitzplatzreservierung, Buchung von Zusatzgepäck, Einholung von Visa etc.), beauftragen
Sie uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie zu diesen Leistungen zu beraten
und Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür von uns Serviceentgelte erhoben. Das
Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Leistungsträger zu zahlen und
sofort fällig. Darauf werden Sie vor Buchung der Leistung gesondert hingewiesen. Hinsichtlich
der Erhebung von Serviceentgelten bei verbundenen Reiseleistungen und Buchungen von Nur-Flügen
verweisen wir auf die Ziffer C. und D.
2. Zahlungen
Wenn wir Ihnen eine
Pauschalreise vermitteln, dürfen wir Zahlungen von Ihnen als Reisenden nur fordern oder
annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und Ihnen
der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,
verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
3.
Mängelanzeigen
Wir gelten als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt,
Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen von Ihnen als Reisenden bezüglich der
Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Wir werden den Reiseveranstalter unverzüglich
von solchen Erklärungen in Kenntnis setzen.Wir empfehlen zur Vermeidung von
Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen
unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu
erklären.
C. Besondere Vermittlungsbedingungen für verbundene
Reiseleistungen
1. Zahlungen
1.1. Wenn wir Ihnen verbundene
Reiseleistungen vermitteln, dürfen wir Zahlungen von Ihnen als Reisendem nur fordern und
annehmen, wenn wir sichergestellt haben, dass diese Ihnen als dem Reisenden erstattet werden, soweit
Reiseleistungen von uns selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter
Leistungsträger noch zu erfüllen sind und im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit
verbundener Reiseleistungen ausfallen oder Sie im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen
Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungsträger nachkommen.
1.2.
Diese Sicherstellung leisten wir bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss
einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der
Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise
und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Ihre Zahlungen an uns,
soweit Sie nicht direkt an den vermittelten Leistungsträger der verbundenen Reiseleistung
leisten.
2. Serviceentgelte
2.1. Sie beauftragen uns im Rahmen eines
Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie im Hinblick auf die Leistungen der Leistungsträger
der verbunden Reiseleistungen zu beraten und Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür
von uns Serviceentgelte erhoben. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der
Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig.
2.2. Soweit wir Ihnen vor der Buchung
der Leistungen des Leistungsträger die Höhe des Serviceentgelts nicht durch Aushang in
unserem Geschäftslokal oder ausdrückliche Angabe auf unserer Website oder auf sonstige
Weise vor der Buchung mitteilen, gilt die übliche Vergütung als geschuldet.
D. Besondere Vermittlungsbedingungen für vermittelte Flug-Einzelleistungen; auch als
Bestandteil einer verbundenen Reiseleistung
1.
Serviceentgelte
1.1. Sie beauftragen uns im Rahmen eines
Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie im Hinblick auf die Leistungen der Fluggesellschaft zu
beraten und Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür von uns Serviceentgelte erhoben.
Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Leistungsträger zu zahlen und
sofort fällig. Das Serviceentgelt wird bei Stornierung oder Nichtdurchführung (z.B.
Annullierung) der vermittelten Leistung nicht erstattet, es sei denn, die Nichtdurchführung
erfolgt wegen eines Fehlers durch uns als Reisevermittler.
1.2. Soweit wir Ihnen vor der
Buchung der Leistungen des Leistungsträger die Höhe des Serviceentgelts nicht durch
Aushang in unserem Geschäftslokal oder ausdrückliche Angabe auf unserer Website oder auf
sonstige Weise vor der Buchung mitteilen, gilt die übliche Vergütung als
geschuldet.
2. Ausstellung und Versand von Flugtickets
2.1. 1.1.
Grundsätzlich werden Ihnen Ihre Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und
entsprechend der gewählten Versandart zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die
entsprechende Fluggesellschaft keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. Wir
können auf Ihren Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird,
dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches durch den Anbieter
Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Flugpreises anfallen
können.
2.2. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein
elektronisches Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer
Buchungscode in Textform (meist per E-Mail) übermittelt. Dieser ist von Ihnen beim Check-In
zusammen mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass)
vorzulegen.
3. Identität der Fluggesellschaft
3.1. 1.1. Entsprechend
der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der
Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die
ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten
Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die
wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde
unverzüglich über den Wechsel unterrichtet.
3.2. Die gemeinschaftliche Liste
über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist
über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und
www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des
Vermittlers ausgehändigt werden.
4. Weitere gesetzliche
Vorschriften
4.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der von
uns vermittelten Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen
Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens
und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
• die Verordnung (EG) Nr.
261/2004 zu Flugpassagierrechten
• die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die
Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft
eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
• die Verordnung
(EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von
behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
4.2. Wir
empfehlen Ihnen, sich über Ihre Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den
Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die
Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren
Vertragspartner
AM KONTINENT GmbH
Konrad-Adenauer-Platz 15
D 53225 Bonn
Tel.: 0228
854490
Fax: 0228 8544944
E-Mail:
info@kontinent-bonn.de
Geschäftsführer: Elena
Meringova
Registergericht: Bonn
Registernummer: HRB
16958
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE265527436
Gemäß § 37 VSBG sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen Streitschlichtungsstellen eingerichtet wurden. Wir nehmen derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu nicht verpflichtet. Sie können sich an diese Stellen wenden, die Teilnahme ist für beide Seiten aber freiwillig.
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle:
Zentrum für Schlichtung e.V. |
Straßburger Str. 8 77694 Kehl | mail@verbraucher-schlichter.de
Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß
§ 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit
Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V. | Postfach 08 06 32 | 10006
Berlin | www.versicherungsombudsmann.de
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung:
Die
Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit.
Sie erreichen diese unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.